Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz soll die Finanzierungsfähigkeit der Rentenversicherung langfristig sichern. Deshalb enthält das Gesetz ausschließlich Leistungsverschlechterungen. Diese machen es noch mehr als bislang notwendig, dass die gesetzliche Rentenversicherung durch zusätzliche Vorsorge ergänzt wird.
Deutschland ist mittlerweile zum Land der Reformen geworden, weil Politiker endlich akzeptiert haben, dass die sozialen Sicherungssysteme vor dem Aus stehen. Und unbeachtet von Wahlterminen, die notwendige Einschnitte bisher verhindert haben, sind sie jetzt in der Pflicht, die Bereiche "Gesundheit" und "Soziales" so zu kürzen, dass die Sozialversicherungssysteme wieder finanzierbar werden.
Die Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenbeginn bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit wird ab 2006 in mehreren Schritten von derzeit 60 auf 63 Jahre angehoben.
Und keiner kann seriös verneinen, ob die Lebens-Arbeitszeit bei steigender Lebenserwartung noch weiter angehoben werden muß.
Daher sollte Jeder aus der Altersgruppe "50+" gerade jetzt eine Vorsorgeanalyse vornehmen, so lange noch Zeit ist.