Praxisgemeinschaft
Erläuterung zum Begriff Praxisgemeinschaft
Eine Praxisgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Ärzten zur gemeinschaftlichen Nutzung von Praxisräumen, diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen. Jeder einzelne Arzt hat seine eigenen Patienten und führt seine eigene Kartei. Gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung rechnet er für sich alleine ab. Typisches Beispiel für eine Praxisgemeinschaft ist das sogenannte Ärztehaus.
Da bei der Praxisgemeinschaft jeder Arzt als rechtlich selbständig anzusehen ist, muss auch jeder einzelne Arzt einen eigenständigen Vertrag abschließen.
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