Versicherungspflichtgrenze
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Angestellte und Arbeitnehmer in 2005 erst ab einem Jahreseinkommen von 46.800 € möglich. Dieser Wert ist die aktuelle Versicherungspflichtgrenze und nicht gleichbedeutend mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die neue Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung beträgt in 2005 42.300 € jährlich. Achtung: Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht maßgeblich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, sondern die Versicherungspflichtgrenze! Beitragsbemessungsgrenze 2005Die Beitragsbemessungsgrenze bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrages zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie für den höchst möglichen Arbeitgeberzuschuss. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze 2005 in der Kranken- und Pflegeversicherung:
- jährliche Beitragsbemessungsgrenze 42.300 € bzw.
- monatliche Beitragsbemessungsgrenze 3.525 €
Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2005Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) kennzeichnet die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Überschreitet das Brutto-Einkommen diese Höhe, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln.Höhe der Versicherungspflichtgrenze/Jahresentgeltgrenze 2005 in der Krankenversicherung:
Jährliche Versicherungspflichtgrenze 46.800 € bzw.
monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 12 Gehältern 3.900 €
monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 13 Gehältern 3.600 €
monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 13,5 Gehältern 3.466,66 €
Abweichend davon existiert für das Jahr 2005 eine besondere Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte, die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hatten. Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze beträgt hier 42.300 € des jährlichen Brutto-Einkommens.
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