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Sofortmaßnahmen des Versicherungsnehmers bei Eintritt eines TV-BU-Schaden

Bei jedem Sachschaden, der einen Betriebsunterbrechungsschaden verursachen könnte, den Versicherer innerhalb von 24 Stunden informieren. In dringenden Fällen eine telefonische oder fernschriftliche Meldung durchgeben.

Schadenanzeige ausfüllen und einreichen

  • Den Ist-Zustand (Sachschaden und BU-Schaden) so weit und so genau wie möglich feststellen. Den BU-Schaden so gering wie mgölich halten.
  • Die Weisungen des Versicherers befolgen und abgesprochene Schadenminderungsmaßnahmen einleiten. Falls notwendig, eine sofortige Besprechung mit dem Versicherer ggf. vor Ort arrangieren.
 

Schadenminderungsmaßnahmen

Nach Absprache mit dem Versicherer sind folgende Schadenminderungsmaßnahmen möglich:

  • Sonderschichten bei Reparatur
  • provisorische Reparatur
  • Bypasse
  • Leihmaschinen
  • Zukauf von Zwischenprodukten
  • neue Maschinen (falls schneller als Reparatur)
  • Vorgriff auf das Saisonlager mit anschließender Wiederauffüllung
  • Sonderschichten nach Reparaturende

 

Weitere Maßnahmen nach Abstimmung und evtl. Unterstützung durch den Versicherer

  • Sachschadenreparatur-Zeitplan optimieren
  • alternative Schadenminderungsmaßnahmen entwickeln, durchrechnen, abwägen und evtl. Einleiten
  • Ablaufdiagramm für Sachschadenreparatur und Schadenminderungsmaßnahmen erstellen, Zuständigkeiten festlegen, Koordinatoren bestimmen
  • Abstimmung mit dem Maschinenversicherer
  • Information an den Kunden und Lieferanten über Liefer- bzw. Abnahmefähigkeit und Terminverschiebungen
 

Maßnahmen im Unterbrechungszeitraum

  • regelmäßige Ablaufdiagramm-Kontrolle, Abweichungen dokumentieren
  • bei Verzögerungen Gegenmaßnahmen entwickeln, Versicherer und Beteiligte informieren
  • Belege sammeln und sortieren
  • angemessene akontozahlung vereinbaren
  • Reparaturende und BU-Schadenende anzeigen
 
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