| Schadenmeldung fuer einen Sachschaden (Leitungswasserschaden) |
Schadenmeldung an: Lutz Noack, Fax: 0 35 027 - 60 882 |
Bitte beantworten Sie jede Frage wahrheitsgemäß und so genau wie möglich. Beachten Sie, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben, auch dann, wenn sie für die Schadenfeststellung folgenlos geblieben sind und wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht. |
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| Sind Sie Eigentümer der vom Schaden betroffenen Sache(n)? | Nein, sondern Ja |
| Gehören die Sachen zum Betriebsvermögen? | Nein Ja |
| Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt? | Nein Ja |
| Sind die vom Schaden betroffenen Sachen noch anderweitig versichert? (z.B. Anteilvers., gleichartige Vers., Kfz-Vers., Glasvers., Reisegepäckvers., Geb.-/ Hausratvers.) | Nein Ja, bei/ über |
| Sind die vom Schaden betroffenen Sachen sicherungsübereignet? | Nein Ja |
| Ist das Gebäude, in dem sich der LW-Schaden ereignet hat: | genutzt ungenutzt |
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| Was ist die Ursache des Schadens? | Rohrbruch offener Hahn Verstopfung Überlaufen Frostschaden sonstige: |
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| Bei Rohrbrüchen, welche Leitungen? | Kaltwasserzuleitung Warmwasserzuleitung Heizungsleitung Abflussrohr
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| Wo ist das beschädigte Rohr verlegt? | auf der Wand verdeckt im Mauerwerk außerhalb des Gebäudes im Erdreich unterhalb des Gebäudes
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| Bei Schäden am Bodenbelag | Art des Belages: lose verlegt ganzflächig verklebt ganzflächig verklebt |
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| Angebracht auf | bewohnbarem Boden(z. B. Holz) nicht bewohnbarem Boden(z. B. Estrich) |
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| Wer hat den Belag verlegt? | Gebäudeeigentümer Mieter
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| An wen soll die Entschädigung gezahlt werden? | |
| Allgemeine Informationen des Versicherungsnehmers. (Feld für weitere Bemerkungen)Bitte schildern Sie den Schadenhergang ausführlich. Verweisen Sie nicht nur auf das Polizeiprotokoll. Geben Sie sonstige sachdienliche Hinweise, die zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind. | Bitte tragen Sie hier auch die Gegenstände ein, die beschaedigt wurden. Bitte Alter und Kaufpreis nicht vergessen
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| Wurde der Schaden durch eine Polizeidienststelle aufgenommen? | Nein Ja |
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| Tagebuch-Nr. / Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft | |
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| | Bitte beachten Sie: alle Schriftstücke (Briefe, Rechnungen, Schadenersatzklagen, Armenrechtsgesuche, Mahnbescheide usw.) die sich auf den Haftpflichtanspruch beziehen, sind unverzüglich einzusenden. Gegen Mahnbescheide ist zur Wahrung der Frist sofort Widerspruch zu erheben. |
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