| Schadenmeldung fuer einen Fahrrad-Diebstahlschaden |
Schadenmeldung an: Lutz Noack, Fax: 0 35 027 - 60 882 |
Bitte beantworten Sie jede Frage wahrheitsgemäß und so genau wie möglich. Beachten Sie, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben, auch dann, wenn sie für die Schadenfeststellung folgenlos geblieben sind und wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht. |
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| Versicherungsnehmer: | |
| Policen-Nummer: | |
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| Telefon(privat): | |
| Telefon(dienstl.): | |
| Fax-Nummer: | |
| e-Mail: | |
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| Schadentag | |
| Schadenzeit | Uhr |
| Schadenort, Straße | |
| Wie lange und warum stand das Fahrrad am Tatort? | |
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| Sind Sie Eigentümer der vom Schaden betroffenen Sache(n)? | Ja Nein, sondern |
| Gehören die Sachen zum Betriebsvermögen? | Nein Ja |
| Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt? | Nein Ja, zu % |
| Sind die vom Schaden betroffenen Sachen noch anderweitig versichert? (z.B. Anteilvers., gleichartige Vers., Reisegepäckvers., Hausratvers.) | Nein Ja, bei/über |
| Sind die vom Schaden betroffenen Sachen sicherungsübereignet? | Nein Ja |
| Beschreibung des Rades: | |
| Fabrikat: | |
| Rahmennummer: | |
| Farbe des Rades: | |
| Bereifung: | Zoll |
| Farbe der Bereifung: | |
| sonst. Kennzeichen: | |
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| Das Rad wurde gekauft bei: | |
| Es handelt sich um ein: | neues Fahrrad gebrauchtes Fahrrad |
| Kaufdatum (lt. Beleg) | |
| Kaufpreis (lt. Beleg) | € (Kaufpreis bitte in Euro umrechnen, auch wenn das Fahrrad einst in einer anderen Währung gekauft wurde) |
| War das Rad vor dem Diebstahl gesichert? | Nein Ja |
| Wenn ja, durch: | Kette mit Schloss Kabelschloss Speichenschloss oder |
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| An wen soll die Entschädigung gezahlt werden? | |
| Allgemeine Informationen des Versicherungsnehmers bzw. des Fahrers. (Feld für weitere Bemerkungen) Bitte tragen Sie hier auch die Gegenstände ein, die entwendet wurden. Bitte Alter und Kaufpreis nicht vergessen | |
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Wurde der Schaden durch eine Polizeidienststelle aufgenommen ? (Bei Fahrrad-Diebstahlschäden zwingend erforderlich!) | Nein Ja |
| Tagebuch-Nr. / Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft | |
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Nach 3 Wochen erledigen Bestätigung des Fundamtes |
| Nachforschung bei dem Fundamt war | erfolgreich nicht erfolgreich |
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Hinweis: Da erfahrungsgemäß gestohlene Fahrräder schon nach kurzer Zeit von den Tätern wieder abgestellt werden und dann regelmäßig zu den örtlichen Fundämtern gelangen, bitten wir Sie, sich bei Ihrem Fundamt zu erkundigen, ob dort Ihr Fahrrad nicht schon wieder auf Sie wartet. Sie sollten jedoch mit dem Gang zum Fundamt mindestens 3 - 6 Wochen warten, da erst dann eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass Ihr Fahrrad bei den Fundsachen ist. Sollte Ihr Fahrrad nach dieser Zeit dort nicht als Fundsache abgegeben worden sein, wird Ihnen das Fundamt eine Bescheinigung ausstellen. Geben Sie also diese Schadenanzeige erst an uns zurück, wenn Sie diese Bescheinigung des Fundamtes beifügen können. Erst mit dieser Bescheinigung ist eine Bearbeitung Ihres Schadenfalles möglich. Bitte lassen Sie sich außerdem die Anzeige des Fahrraddiebstahls von der zuständigen Polizeibehörde bestätigen und fügen Sie die Anschaffungsrechnung und - falls vorhanden - den Fahrradpass bei. Wenn der Schaden zu ersetzen ist, werden Ihnen gegen Nachweis auch die Gebühren der Polizei und des Fundamtes erstattet. Anschließend senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formular zusammen mit den übrigen Unterlagen an unsere oben angegebene Anschrift bzw. an unseren zuständigen Außendienst. |
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| | Bitte beachten Sie: alle Schriftstücke (Briefe, Rechnungen, Schadenersatzklagen, Armenrechtsgesuche, Mahnbescheide usw.) die sich auf den Haftpflichtanspruch beziehen, sind unverzüglich einzusenden. Gegen Mahnbescheide ist zur Wahrung der Frist sofort Widerspruch zu erheben. |
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