| Sachschaden Schadenmeldung (Feuerschaden) |
Schadenmeldung an: Lutz Noack, Fax: 0 35 027 - 60 882 |
Bitte beantworten Sie jede Frage wahrheitsgemäß und so genau wie möglich. Beachten Sie, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben, auch dann, wenn sie für die Schadenfeststellung folgenlos geblieben sind und wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht. |
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| Versicherungsnehmer: | |
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| Telefon(privat): | |
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| Fax-Nummer: | |
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| Sind Sie Eigentümer der vom Schaden betroffenen Sache(n)? | Nein, sondern Ja |
| Gehören die Sachen zum Betriebsvermögen? | Nein Ja |
| Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt? | Nein Ja |
| Sind die vom Schaden betroffenen Sachen noch anderweitig versichert? (z.B. Anteilvers., gleichartige Vers., Kfz-Vers., Glasvers., Reisegepäckvers., Geb.-/ Hausratvers.) | Nein Ja, bei/ über |
| Sind die vom Schaden betroffenen Sachen sicherungsübereignet? | Nein Ja |
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| Um welche Schadenart handelt es sich? |
Brand
Blitzschlag
Expolsion
oder |
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| Sind Blitzspuren sichtbar? | Nein Ja |
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| An wen soll die Entschädigung gezahlt werden? | |
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| Allgemeine Informationen des Versicherungsnehmers. (Feld für weitere Bemerkungen)Bitte schildern Sie den Schadenhergang ausführlich. Verweisen Sie nicht nur auf das Polizeiprotokoll. Geben Sie sonstige sachdienliche Hinweise, die zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind. | |
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Wurde der Schaden durch eine Polizeidienststelle aufgenommen? (bei Feuerschäden ist eine polizeiliche Meldung zwingend erforderlich) | Nein Ja |
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| Tagebuch-Nr. / Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft | |
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| Wegen der bei Feuerschäden üblicherweise großen Schadenhöhe und der Vielzahl der beschädigten bzw. zerstörten Gegenstände, wird die Auflistung der beschädigten bzw. zerstörten Sachen stets auf dem Postwege bzw. über den persönlichen Kontakt erfolgen. Wenn Sie dieses Formular auch für den Postweg verwenden, fügen Sie bitte die Auflistung auf einem separaten Blatt bei. |
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| | Bitte beachten Sie: alle Schriftstücke (Briefe, Rechnungen, Schadenersatzklagen, Armenrechtsgesuche, Mahnbescheide usw.) die sich auf den Haftpflichtanspruch beziehen, sind unverzüglich einzusenden. Gegen Mahnbescheide ist zur Wahrung der Frist sofort Widerspruch zu erheben. |
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